Die Klagen häufen sich, dass Finanzämter mehr und mehr dazu übergehen, Lehren die Anerkennung von Computern als Arbeitsmittel zu verweigern.
Nach Urteilen der Finanzgerichte wird von folgenden Bedingungen ausgegangen:

Lehrer, Computer und das Finanzamt

Ein aktuelles Thema

  • Computer bieten so viele Möglichkeiten, dass man damit alles Mögliche machen kann - vor allem auch private Dinge.
  • Ausschließlich berufsspezifische Computer werden von der Industrie vielleicht angeboten, aber vom Verbraucher nicht gekauft.
  • Ein Internetanschluss setzt von vornherein eine erhebliche private Nutzung der gesamten Anlage voraus.
  • Ein Lehrer ist ohne aufwendige Buchführung nicht in der Lage, dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen, in welchem Umfang er seinen PC samt Internet privat nutzt. Da die gesamte Beweislast ausschließlich beim Steuerpflichtigen liegt, kann das Finanzamt hohnlachend daher alle Kosten der privaten Lebensführung zurechnen und damit ablehnen.
 

 

Damit ist die gesamte Unterrichtsvorbereitung in den Bereich des Privatvergnügens, sind alle Kosten, die damit zusammenhängen, auf den Rücken des Lehrers abgeschoben.  
Das betrifft auch die gesamten Aufwendungen, die von Lehrerseite für die Multimedia- Fortbildung, für die "Innovativen Schulprojekte", die Projekte bei "Schulen ans Netz" und bei "infoschul" geleitet werden und ohne die diese Projekte überhaupt nicht durchführbar wären.
Als Zeichen des Unmuts und des Protests sind hier Stimmen der Betroffenen zusammengetragen